Der Bundestag hat das Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Das Gesetz soll es Verletzten erleichtern, Schmerzensgeld und Schadensersatz direkt im Strafprozess zu verlangen. Dieses Ädhäsionsverfahren war zwar auch bisher möglich. Die Gerichte haben es jedoch stiefmütterlich behandelt.
Außerdem werden die Möglichkeiten zur Videovernehmung erweitert. Das soll Geschädigten eine nochmalige Vernehmung in der folgenden Instanz ersparen. Interessant und gleichermaßen zweifelhaft ist auch die Möglichkeit, Verdächtige aus Gründen des Opferschutzes direkt am Landgericht anzuklagen, weil es dann keine zweite Tatsacheninstanz gibt.
Näheres in einer Information des Bundesjustizministeriums (PDF).
Eine Reform. Mal wieder. Hat den Politikern eigentlich noch niemand gesagt, dass es in den allermeisten Gerichtssälen keine Videoanlagen gibt? Und erst recht niemanden, der sie ordentlich bedienen kann? Auch in Kriminalkommissariaten ist die moderne Technik noch nicht angekommen.
Falls wider Erwarten auch Geld für die hochtrabenden Pläne zur Verfügung gestellt wird, sollte es ohnehin zunächst bei der Polizei investiert werden. Wenn jede Vernehmung auf Video zeitecht aufgezeichnet müsste und alles, was nicht vor der Kamera gesagt wird, unververwertbar wäre, könnte der Rechtsstaat nur gewinnen. Dann wäre endlich Schluss mit den gar nicht seltenen Vernehmungsprotokollen, die mit dem Wunschdenken der Beamten mehr zu tun haben als mit dem, was der Beschuldigte wirklich gesagt hat.
Update: Strafverteidiger protestieren gegen die Neuregelung.