Personalberater dürfen Abwerbekandidaten am Arbeitsplatz anrufen. Einmal. Und das Gespräch muss kurz sein. So hat es der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.
(Danke an Mathias Schindler für den Hinweis)
Personalberater dürfen Abwerbekandidaten am Arbeitsplatz anrufen. Einmal. Und das Gespräch muss kurz sein. So hat es der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.
(Danke an Mathias Schindler für den Hinweis)