BIOLOGISCHE VÄTER

BIOLOGISCHE VÄTER

Der Bundestag hat mit einem neuen Gesetz die Rechte der biologischen Väter gestärkt. Bislang waren Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben, weitgehend rechtlos, da der Ehemann der Mutter automatisch als rechtlicher Vater galt. Künftig können die leiblichen Väter die rechtliche Vaterschaft leichter anfechten. Sie erhalten zudem weitergehende Besuchsrechte, berichtet beck-aktuell.

DIE WELT GEHT UNTER

Vermerk eines Anwaltskollegen auf dem Faxbriefbogen:

Eilt! Eilt! Eilt! Eilt! Eilt!
Bitte sofort vorlegen!

Das alles im Schriftgrad 28, schätzungsweise. Kriegt man für so etwas eigentlich Schmerzensgeld?

MOXMO II

Wie bereits hier berichtet, versucht die Firma Moxmo, ans Geld ehemaliger Paybox-Kunden zu kommen. Bei mir ist jetzt die e-mail angekommen, mit der Moxmo die Abbuchung des Jahresbeitrages ankündigt – sofern ich als früherer Paybox-Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen widerspreche.

Das ist ein dreister Versuch, einen definitiv beendeten Vertrag auf kaltem Weg wieder zu aktivieren. Bei mir kommt noch hinzu, dass Paybox nicht nur selbst gekündigt hat. Die Firma hat mir sogar die Jahresgebühr anteilig erstattet!

Unabhängig von all dem ist kein Kunde verpflichtet, sich einen neuen Vertragspartner aufzwingen zu lassen. Wenn Moxmo in der e-mail schreibt, die Kundendaten sowie „alle Rechten und Pflichten“ seien mit der Übernahme einer Paybox-Tochter auf Moxmo übergegangen, ist das schlicht falsch. Für einen Vetragsübergang bedarf es der Zustimmung des Kunden. Dass die Weitergabe der Kundendaten (wir reden hier über einen Banking-Service!) außerdem datenschutzrechtlich brisant ist, sei nur am Rande erwähnt.

Ich habe Moxmo in einer mail um Stellungnahme gebeten. Und für den Fall, dass diese Stellungnahme nicht kommt oder nicht überzeugend ausfällt, Strafanzeige wegen versuchten Betruges angekündigt.

TEXTBAUSTEIN

Es kommt täglich vor, dass Polizisten ein Ermittlungsverfahren gegen Pkw-Halter einleiten, obwohl Zeugen den Fahrer nicht beschreiben oder wieder erkennen können. Hier hilft einer meiner Lieblingstextbausteine:

Einziger Grund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn N. ist offenbar die Tatsache, dass er Halter des Fahrzeuges ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 31. August 1993 (2 BvR 843/93) entschieden, dass aus der bloßen Tatsache, dass jemand Halter eines Fahrzeuges ist, ohne die Existenz weiterer Beweisanzeichen nicht gefolgert werden kann, er habe das Fahrzeug bei einer bestimmten Fahrt auch tatsächlich geführt.

Auch bei privat genutzten Fahrzeugen ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit, dass sie von Familienangehörigen, Angestellten, Freunden oder Bekannten des Halters geführt werden, im allgemeinen zu naheliegend, sodass sich aus der Haltereigenschaft keinerlei Tatverdacht ergibt.

Diese Entscheidung bindet alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (§ 31 Abs. 1 BVerfGG).

Ich beantrage deshalb, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.

Hohe Erfolgsquote. Kein Copyright :-)

ALTE REIFEN

Die Kontrollpflicht von Gebrauchtwagenkäufern erstreckt sich auch auf das Alter der Reifen. Wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, muss der Verkäufer checken, ob die Reifen noch tauglich sind. Mit dieser Begründung verurteilte der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell einen Händler zum Schadensersatz. Dieser hatte einen gebrauchten Ferrari für 112.000 Euro verkauft. Die ein halbes Jahr zuvor gewechselten Reifen waren schon sechs Jahre alt, was zu einem Unfall mit dem 295 Stundenkilometer schnellen Wagen führte.

FRAU HERZ, FRAU HERZ

FRAU HERZ, FRAU HERZ

Fernsehrichterin Ruth Herz hätte beinahe vor einen Kollegen treten müssen. Als Angeklagte. Sie soll im Sommer mit ihrem Wagen einen Unfall gebaut haben, aber einfach weitergefahren sein. Die ursprünglich erhobene Anklage wurde jetzt fallengelassen. Frau Herz zahlt laut rp-online für die Einstellung des Verfahrens 10.000 Euro.

Gerettet hat sie wahrscheinlich die Schadenshöhe von 1.000 Euro. Das ist hier im Rheinland wirklich der Maximalwert, bei dem Gerichte schon mal ein Auge zudrücken und von einem Fahrverbot absehen.

Ob Frau Herz rot wird, wenn sie demnächst einem Verkehrssünder quotenwirksam die Leviten liest?

KAPRIOLEN

Die Regierung macht eine Rolle rückwärts. Mal wieder. Diesmal betrifft es die Schwarzarbeit. Statt die Auftraggeber von Putzhilfen und Babysittern zu kriminalisieren, sollen die Vorschriften jetzt plötzlich gelockert werden, berichtet die Financial Times Deutschland. Insbesonders sollen „Bagatellfälle“ anerkannt werden.

Schade, die Strafverteidiger haten sich doch schon so auf die neuen Paragrafen gefreut…

(via Vertretbar.de)

VORBEI

Ende einer Geschäftsbeziehung:

Sehr geehrter Herr N.,

im Hinblick auf die offen stehenden Rechnungen für unsere Anwaltsgebühren und die Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dass diese nicht ausgeglichen werden, gehen wir davon aus, dass die B-GmbH unsere Forderungen nicht begleichen wird.

Wegen der Rückstände sehen wir leider keine andere Möglichkeit als die uns erteilten Mandate hiermit zu kündigen. Wir werden nach Ausspruch dieser Kündigung für die B-GmbH nicht mehr tätig sein, insbesondere auch die anstehenden Termine am Arbeitsgericht E. nicht wahrnehmen. Zur Vermeidung von eventuellen Rechtsnachteilen sollten Sie sich ggf. anderweitigen Rechtsbeistand suchen.

Eingehende Post leiten wir selbstverständlich an Sie bzw. den Insolvenzverwalter weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Die Wirtschaftskrise fordert Opfer sogar da, wo man es eigentlich nicht vermutet. Zum Glück haben wir die Rechnungen nicht zu sehr schleifen lassen.

IMMER EINE GUTE VERSICHERUNG

Ein brutaler Sexualstraftäter hat seine private Haftpflichtversicherung verklagt. Ziel: Die Versicherung soll für alle „Schäden“ aufkommen, die sein Opfer in Folge der Vergewaltigungsorgien erlitten hat. Das Opfer war drogensüchtig geworden. Die Behandlungskosten wollte der Vergewaltiger auf seine Versicherung mit der Begründung abwälzen, diese Folge sei bei seinen Straftaten nicht absehbar gewesen.

Das Landgericht München wies die skurrile Klage zwar ab. Das damit verbundene juristische Hickhack, wie es die Süddeutsche Zeitung schildert, lässt einen allerdings schon staunen.

(danke an den Münchner Kollegen Gaius von der Locht für den link)

WÄRE GUT

WÄRE GUT

Bitte merken: Wenn Sie verklagt werden, ist es sinnvoll, zur Besprechung beim Anwalt die Klageschrift mitzubringen. Und vielleicht das Anschreiben des Gerichts. Super praktisch ist auch der gelbe Umschlag, wg. Zustellungsdatum.

Es bringt nichts, hektisch mit den Armen zu rudern und dann zu strahlen: „Ich kann Ihnen das mit der Klage auch so erzählen. Ich hab das gelesen, ich weiß was drinsteht. Wenigstens so ungefähr.“

Auch dieser Satz rettet Sie nicht vor einem neuen Termin. Morgen, 16 Uhr.

(Aus der Abteilung: Ich fasse es nicht.)

SCHWEIGEN

Schweigen ist Gold. Auch wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht. Eine Durchsuchung ist eine Durchsuchung. Und keine Vernehmung. Und wenn sie eine Vernehmung wäre, sollte man trotzdem nichts sagen. Denn Schweigen ist das gute Recht jedes Beschuldigten. Was der Strafverteidiger Dr. Michael Teske Ärzten rät, die wegen Abrechnungsbetrug ins Visier der Fahnder geraten, gilt deshalb uneingeschränkt: „Ohne meinen alltours Anwalt sage ich nichts.“

(via Handakte WebLAWg)

VAGE „AUSSICHTEN“

VAGE „AUSSICHTEN“

Aus einem Angebot auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung:

Im Rahmen ihrer bescheidenen Möglichkeiten bietet Frau S. allen Gläubigern deshalb ihr pfändbares Einkommen für die Dauer von sechs Jahren zur anteiligen Verteilung an. Des weiteren 50 % einer bislang nicht zu erwartenden Erbschaft.

EHEVERTRÄGE

EHEVERTRÄGE

Der Bundesgerichtshof hat seine lang erwartete Grundsatzentscheidung zur Wirksamkeit von Eheverträgen verkündet. Es war erhofft (bzw. befürchtet) worden, dass das Gericht Regelungen untersagt, mit denen vermögende Ehepartner auch im Falle der Scheidung ihr Vermögen retten und den Unterhalt begrenzen. Dazu ist es nicht gekommen. Laut Spiegel online bleiben Eheverträge nach wie vor zulässig. Sie dürfen den schwächeren Ehepartner aber nicht knebeln und über Gebühr benachteiligen. Was damit gemeint ist, werden die Richter der unteren Instanzen „nach Gefühl“ entscheiden – wie bisher auch.

Die Entscheidung bzw. die Pressemitteilung werden auch beim BGH abzurufen sein. Momentan scheint der Gerichtsserver aber überlastet zu sein.

SO NICHT

Der Paybox-Nachfolger „Moxmo“ will bei den alten Paybox-Kunden kassieren. Das berichtet heise online. Die Ex-Kunden erhalten eine mail, nach welcher der künftige Jahresbeitrag von 9,50 Euro abgebucht wird – sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Dumm nur, dass Paybox selbst den Kunden gekündigt hat. Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann aber nicht rückgängig gemacht werden. Somit konnte auch kein Vertragsverhältnis auf Moxmo übergehen, wobei dies ja ohne Zustimmung des Kunden sowieso nicht möglich ist. Kein Wunder also, dass Moxmo-Sprecher Klenk erst einmal forsch bestreitet, dass der Vertrag von Paybox gekündigt worden ist.

Hoffentlich nicht wider besseres Wissen. Ich als Paybox-Kunde habe jedenfalls am 27. Februar 2003 folgende mail von Paybox erhalten:

… hiermit kündigen wir zum 30. Juni 2003 Ihren Vertrag mit der paybox deutschland AG, da dieser Service von paybox deutschland nicht in der bestehenden Form weitergeführt werden kann.

Das ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. In diesem Sinne, liebe Firma Moxmo: Abbuchen gibt Ärger. Zumindest mit mir.