GOLDENER HANDSCHLAG

Es ist schon etwas paradox, dass unsere Topmanager in Sonntagsreden immer wieder predigen, dass wir in unserer Gesellschaft mehr Eigenverantwortung übernehmen, Risiken tragen müssen. Dabei haben ausgerechnet diese Spitzenleute am wenigsten zu befürchten, wenn sie versagen. Denn sie haben ja selbst dann noch einen Anspruch auf eine riesige Abfindung, wenn sie den Laden an die Wand fahren.

Meinung (sinngemäß) aus dem Internationalen Frühschoppen vom 1. Februar 2004.

Zum Thema: Lufthansa will Millionenentschädigung für Management-Desaster

BILLIG

Die Nebenkosten steigen. Klar, dass manche Mieter die Abrechnung kritisch prüfen. Was mir jetzt allerdings auf den Tisch geflattert ist, geht wohl doch etwas weit. Ein Mieterpärchen moniert, die Gebäudeversicherung bei einer sehr großen, sehr bekannten und nach meiner Meinung eher seriösen deutschen Gesellschaft sei „viel zu teuer“. Unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 BGB) schicken sie einen Packen alternativer „Angebote“. Alle von Internetversicherungen oder Onlinemaklern.

Richtig ist, dass die Angebote der billigen Jakobs schon mal 25, 30 oder 40 Prozent unter dem jetzt gezahlten Tarif liegen. Auf den ersten Blick. Die Mieter übersehen, dass es überall von Sternchen und Fußnoten wimmelt. Alle Angebote sind unverbindlich; Kalkulation erfolgt nach dem tatsächlichen Risiko; maßgebend ist das schriftliche Angebot nach Prüfung des Objekts. Klar, dass die endgültige Prämie höher ausfallen wird.

Außerdem ist der angebotene Versicherungsschutz häufig eingeschränkt. Mitunter gibt es sogar fette Eigenbeteiligungen. Wer trägt die im Schadensfall? Billig heißt zudem auch nicht unbedingt wirtschaftlich. Wie ist das mit der Abwicklung, wenn ich mit der englischen Tochtergesellschaft einer südostasiatischen Kleinbank eine Gebäudeversicherung abschließe? Fliegt der Sachverständige dann erst aus Hongkong ein? Und kümmert sich überhaupt jemand um den Schaden?

Die bisher vorliegenden Urteile zu der Frage liegen eher auf meiner Linie. Danach hat der Vermieter ein „Auswahlermessen“. Preisunterschiede zwischen 20 und 40 % müssen hingenommen werden. Erst ab höheren Regionen muss der Vermieter sachliche Gründe anführen, warum er nicht umsteigt.

See you in court.

ANSPRÜCHE

ANSPRÜCHE

Ein freundlicher Mandant versorgt uns ab und zu mit Werbeutensilien eines bekannten Getränkeherstellers. Diesmal waren es T-Shirts für eine Brause. Diese stießen bei einer Mitarbeiterin allerdings nur auf begrenzte Gegenliebe:

Also, light wäre mir irgendwie lieber gewesen.

STALKING

Gabriele Kudlik hat ihre Diplomarbeit zum Thema „Stalking“ (54 S. PDF) veröffentlicht:

Stalking ist lange nicht mehr nur ein Problem der Prominenten. Die überwiegende
Zahl der Stalking Fälle ereignet sich in der unbekannten Masse der Bevölkerung. Nur werden diese Fälle, die für den einzelnen Betroffenen oft mit dramatischen und einschneidenden Folgen enden, der Allgemeinheit nicht bekannt. Hierzulande wird man sich der Relevanz des Themas Stalking erst langsam bewusst. Stalking
passiert überall. Niemand ist vor den Tätern sicher.

(link via Handakte WebLAWg)

DAS WIRKLICHE LEBEN

Die Parteien haben sich nach Informationen des Spiegel auf ein „Paparazzi“-Gesetz geeinigt. Nach einem künftigen Strafgesetzbuch-Paragrafen 201 a soll sich strafbar machen, wer von einer Person, die sich „in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ aufhält, „unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt“.

Damit soll insbesondere den sich – angeblich – ständig vermehrenden Spannerseiten im Netz der Garaus gemacht werden. Seltsam, dass dann aber ausdrücklich auf ein Presseprivileg und Ausnahmen für Bilder von Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Interesses verzichtet wird. Vor dem Hintergrund der umfassenden Pressefreiheit des Artikel 5 Grundgesetz ist nach meiner Meinung eine Strafbarkeit verfassungswidrig, wenn für die Veröffentlichung ein öffentliches Interesse vorliegt.

Dieses öffentliche Interesse kann sich in Verbindung mit der Kontrollfunktion der Presse ergeben. Stichworte: Fehlverhalten, Korruption. Es kann aber auch daraus resultieren, dass ein Prominenter oder jemand, der es werden will, ständig seinen Kopf vor die Kameraobjekte hält und Homestories inszeniert. Es ist doch eigentlich nicht einzusehen, warum die Küblböcks, Feldbuschs & Co., die ihre eigene Privatsphäre aufgeben, auch nicht mal in weniger gnehmen Momenten Einblicke in ihr – wirkliches – Leben gewähren sollen.

ANGST VOR EICHEL

Besprechung im Büro eines Kollegen. Der Ficus hat schon bessere Zeiten gesehen. Die Bunte ist vom letzten Herbst. Das AOK-Journal hat mich noch nie interessiert.

Als mich der Anwalt persönlich in sein Büro holt, schiebt sich eine Frau mit Putzeimer und Feudel um die Ecke. Der Kollege stutzt, lächelt gequält und spricht:

Das ist unsere Frau Renner. Die macht bei uns sauber. Und gell, Frau Renner, ab dem nächsten Monat melden wir Sie aber wirklich mal an.

Täusche ich mich oder löst unsere Regierung Erpressbarkeitsneurosen aus?

YOU NAME IT

Die taz berichtet:

Max Strauß (42), Politikersohn vor Gericht, leidet an Logorrhoe (Wortdurchfall). Dies stellte der Augsburger Landgerichtsarzt Richard Gruber fest. Logorrhoe bezeichnet – analog zur Diarrhoe – den unkontrollierten Ausfluss von Worten. Strauß ist demnach süchtig danach, zu reden und aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage, seinen Redefluss zu kontrollieren.

Endlich kann ich einigen Leuten sagen, wie ihre Krankheit heißt: der B., der S., der K., dem B., dem N. …

(link gefunden im Handakte WebLAWg)