Die Nebenkosten steigen. Klar, dass manche Mieter die Abrechnung kritisch prüfen. Was mir jetzt allerdings auf den Tisch geflattert ist, geht wohl doch etwas weit. Ein Mieterpärchen moniert, die Gebäudeversicherung bei einer sehr großen, sehr bekannten und nach meiner Meinung eher seriösen deutschen Gesellschaft sei „viel zu teuer“. Unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 BGB) schicken sie einen Packen alternativer „Angebote“. Alle von Internetversicherungen oder Onlinemaklern.
Richtig ist, dass die Angebote der billigen Jakobs schon mal 25, 30 oder 40 Prozent unter dem jetzt gezahlten Tarif liegen. Auf den ersten Blick. Die Mieter übersehen, dass es überall von Sternchen und Fußnoten wimmelt. Alle Angebote sind unverbindlich; Kalkulation erfolgt nach dem tatsächlichen Risiko; maßgebend ist das schriftliche Angebot nach Prüfung des Objekts. Klar, dass die endgültige Prämie höher ausfallen wird.
Außerdem ist der angebotene Versicherungsschutz häufig eingeschränkt. Mitunter gibt es sogar fette Eigenbeteiligungen. Wer trägt die im Schadensfall? Billig heißt zudem auch nicht unbedingt wirtschaftlich. Wie ist das mit der Abwicklung, wenn ich mit der englischen Tochtergesellschaft einer südostasiatischen Kleinbank eine Gebäudeversicherung abschließe? Fliegt der Sachverständige dann erst aus Hongkong ein? Und kümmert sich überhaupt jemand um den Schaden?
Die bisher vorliegenden Urteile zu der Frage liegen eher auf meiner Linie. Danach hat der Vermieter ein „Auswahlermessen“. Preisunterschiede zwischen 20 und 40 % müssen hingenommen werden. Erst ab höheren Regionen muss der Vermieter sachliche Gründe anführen, warum er nicht umsteigt.
See you in court.