Ein Ess- und Trinkverbot für Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist mitbestimmungspflichtig. Ergeht die Anordnung ohne Beteiligung des Betriebsrates, ist sie unwirksam. Das hat laut beck-aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Sparkasse hatte ihren Mitarbeitern im Kundenbereich Essen und Trinken untersagt.