Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Allesandro wollte eine Mutter ihren Sohn nennen. Das Oberlandesgericht lehnte zwölf Namen ab. Mehr als fünf Namen seien eine Belästigung für das Kind. Das Bundesverfassungsgericht segnete, so die FAZ, das Urteil im Grundsatz ab. Allerdings hätte man nach Auffassung der obersten Richter auch auf eine andere Zahl kommen können.