TÜCKEN DES DETAILS
Manche Rechtsgebiete sind tückisch kompliziert. Ein Beispiel: Zwangsversteigerung. Selbst nach dem Zuschlag bleibt es kompliziert. Die Kaufsumme ist nämlich mit 4 % zu verzinsen. Und zwar bis zum sogenannten Verteilungstermin, in dem das Geld spätestens komplett auf dem Konto der Justizkasse sein muss. Wer als Ersteigerer die Zinsen vermeiden will, wird das Geld direkt auf das Konto der Justizkasse zahlen, das ihm vom Gericht mitgeteilt wird.
Hierdurch entfallen aber die Zinsen nicht wie erhofft. Das geht nur, wenn man das Geld förmlich hinterlegt. Die Hinterlegung erfolgt wiederum nur auf Antrag. Der Betrag muss interessanterweise auf ein anderes Konto der Justizkasse eingezahlt werden.
Obwohl das Gericht also in beiden Fällen über das Geld bis zum Verteilungstermin verfügt, kostet der falsche Zahlungsweg 4 % auf den Betrag X (in meinem Fall: 230.000 Euro). Für einen Zeitraum von sechs bis zehn Wochen. Gut, dass ich noch mal bei der freundlichen Rechtspflegerin nachgefragt habe, bevor ich meinem Mandanten einen Rat gegeben habe.