GESCHÄFTSIDEE
Jetzt kann man endlich mit erheirateten Adelstiteln und sonstigen klangvollen Namen handeln. Indem man sie nach der Scheidung an einen neuen Ehepartner weiter gibt. Zahlreiche ansonsten nicht mehr sehr ansehnliche und / oder bankrotte Träger erheirateter Namen dürften mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich an Attraktivität gewinnen. Aber das ist sicherlich nur ein Randaspekt…