SCHÖNER TRICK

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Bezieher von Betriebsrenten müssen seit Jahresanfang erheblich mehr für die Krankenversicherung bezahlen. Obwohl die Rechtmäßigkeit höchst streitig ist, versucht zum Beispiel die Barmer Kunden von Widersprüchen abzuhalten. Zitat aus einem Schreiben der Barmer:

Sie haben den Medien sicherlich entnommen, dass verschiedene Institutionen eine gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung beabsichtigen. Hier wird es zu Musterstreitverfahren kommen. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie ein eigenes Widerspruchs- bzw. Sozialgerichtsverfahren in der Sache anstrengen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über den Ausgang des Musterprozesses informieren.

Es kann nur dringend davor gewarnt werden, sich von solchen Sprüchen einlullen zu lassen. Zunächst steht in dem Hinweis mit keinem Wort, dass sich die Barmer auch an den Ausgang der Musterverfahren halten wird.

Außerdem haben die Krankenkassen schon bei den Beitragserhöhungen wegen der Einbeziehung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld seinerzeit dafür getrommelt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Regelung wurde zwar später gekippt. Geld zurück bekamen aber nur Versicherte, die Widerspruch eingelegt und notfalls geklagt hatten.

Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sind kostenlos. Man muss höchstens seinen Anwalt bezahlen. Man kann aber auch ohne Anwalt die Rechtsbehelfe einlegen. Weder Widerspruch noch Klage müssen begründet werden, da der Amtermittlungsgrundsatz gilt.