STROMDIEBSTAHL

Notebook-Nutzer leben riskant:

An einer frei zugänglichen Steckdose im ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe hatte ein Trierer Student den Akku seines Laptop-Computers aufgeladen. Der Bundesgrenzschutz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein – wegen des Diebstahls von Strom im Wert von unter einem Cent. Hintergründe

Wir wären nicht in Deutschland, wenn wir für so etwas keinen eigenen Paragrafen gäbe. § 248c Strafgesetzbuch untersagt es, Energie aus einer Anlage mittels eines Leiters zu entziehen, der zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie aus der Anlage nicht bestimmt ist.

Dreh- und Angelpunkt ist zunächst die Frage, ob die Entnahme nicht „ordnungsgemäß“ ist. Der Tatbestand erfasst nämlich in erster Linie das „Anzapfen“ von Stromleitungen und nicht die Nutzung von Steckdosen.

Außerdem stellt sich die Frage, ob der Student den erforderlichen Vorsatz hatte. Wenn die Bahn in dem Bericht selbst erklärt, dass sie in ihren Lounges und Zügen Strom für Notebooks bereit hält, könnte man ja getrost annehmen, dass sie auch gegen die Nutzung einer frei zugänglichen Steckdose nichts hat. Letztlich wäre ja auch kein Schaden entstanden, wenn der Student einige Meter weiter hochoffiziell den gleichen Strom hätte beziehen können.

Am schlimmsten an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass die Sache weder der Bahn noch dem Bundesgrenzschutz peinlich zu sein scheint.

(via vowe dot net und E-Business Weblog)