DIE WELT GEHT UNTER

Vermerk eines Anwaltskollegen auf dem Faxbriefbogen:

Eilt! Eilt! Eilt! Eilt! Eilt!
Bitte sofort vorlegen!

Das alles im Schriftgrad 28, schätzungsweise. Kriegt man für so etwas eigentlich Schmerzensgeld?