Die Kontrollpflicht von Gebrauchtwagenkäufern erstreckt sich auch auf das Alter der Reifen. Wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, muss der Verkäufer checken, ob die Reifen noch tauglich sind. Mit dieser Begründung verurteilte der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell einen Händler zum Schadensersatz. Dieser hatte einen gebrauchten Ferrari für 112.000 Euro verkauft. Die ein halbes Jahr zuvor gewechselten Reifen waren schon sechs Jahre alt, was zu einem Unfall mit dem 295 Stundenkilometer schnellen Wagen führte.