SCHWEIGEN

Schweigen ist Gold. Auch wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht. Eine Durchsuchung ist eine Durchsuchung. Und keine Vernehmung. Und wenn sie eine Vernehmung wäre, sollte man trotzdem nichts sagen. Denn Schweigen ist das gute Recht jedes Beschuldigten. Was der Strafverteidiger Dr. Michael Teske Ärzten rät, die wegen Abrechnungsbetrug ins Visier der Fahnder geraten, gilt deshalb uneingeschränkt: „Ohne meinen alltours Anwalt sage ich nichts.“

(via Handakte WebLAWg)