Die Millionenzahlungen an Klaus Esser und Joachim Funk für ihre „Verdienste“ um Mannesmann waren mit dem deutschen Aktienrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen die Wirtschaftsjuristen Marcus Lutter und Wolfgang Zöllner in einem Zeitungsbeitrag. Dazu brauchen sie noch nicht einmal großen Begründungsaufwand (Auszug aus dem lesenswerten Text).