EHEVERTRÄGE
Der Bundesgerichtshof hat seine lang erwartete Grundsatzentscheidung zur Wirksamkeit von Eheverträgen verkündet. Es war erhofft (bzw. befürchtet) worden, dass das Gericht Regelungen untersagt, mit denen vermögende Ehepartner auch im Falle der Scheidung ihr Vermögen retten und den Unterhalt begrenzen. Dazu ist es nicht gekommen. Laut Spiegel online bleiben Eheverträge nach wie vor zulässig. Sie dürfen den schwächeren Ehepartner aber nicht knebeln und über Gebühr benachteiligen. Was damit gemeint ist, werden die Richter der unteren Instanzen „nach Gefühl“ entscheiden – wie bisher auch.
Die Entscheidung bzw. die Pressemitteilung werden auch beim BGH abzurufen sein. Momentan scheint der Gerichtsserver aber überlastet zu sein.