KEINE HAFTUNG

Immer wieder ein beliebter Zusatz auf Anwaltsbriefbögen:

Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

Entweder gebe ich telefonische Auskünfte. Und hafte dafür. Oder ich schreibe nur Briefe. Aber telefonieren und dann nichts davon wissen wollen? Kommt mir seltsam vor. Noch dazu ist der Vorbehalt als „Allgemeine Geschäftsbedingung“ natürlich so was von unwirksam. Da muss man sich ernsthaft fragen, wie einem der Anwalt zum Beispiel mit Verträgen kompetent weiter helfen soll, wenn er in eigener Sache solche Schrottklauseln verwendet.

Mildernde Umstände gibt es nur für die paar tausend Kollegen, die sich den Satz ebenso wie die Kaiser-Wilhelm-Schrifttype auf dem Briefbogen und einige tüttelige Omas als Mandanten im Wege des Praxiskaufes von ihrem Vorgänger haben andrehen lassen.