FÄLSCHUNG

FÄLSCHUNG

Ziemlich erstaunt war einer meiner Mandanten, als er eine „Monatsabrechnung“ der Firma StarCom aus Berlin erhielt. Er hatte noch nie was von dem Unternehmen gehört. Auf Nachfrage erfuhr er, dass er einen Preselection-Vertrag für seinen Telefonanschluss abgeschlossen haben soll.

Hat er aber nicht. StarCom übersandte eine Kopie des angeblichen Vertrages. Eindeutig eine plumpe Fälschung. Die Unterschrift entspricht nicht der meines Mandanten. Und es sind lediglich die Daten ausgefüllt, die man einigermaßen einfach ermitteln kann. Die Kontonummer im Abbuchungsvertrag fehlt zum Beispiel. Auch ein Tarif ist nicht angekreuzt. Beim Datum fehlt die Jahreszahl.

Der Hinweis, dass es sich um eine Fälschung handelt und Strafanzeige erstattet wurde, ficht StarCom nicht besonders an. Vielmehr wird mein Mandant unter Fristsetzung zum 6. Februar 2004 aufgefordert, eine Kopie der Strafanzeige zu übersenden, „damit die Angelegenheit bei uns weiter bearbeitet werden kann“. Ansonsten wird mit dem Forderungseinzug durch das Phönix Inkassobüro gedroht.

Mal abgesehen davon, dass die Polizei grundsätzlich keine Kopien von Anzeigen oder Vernehmungen rausrückt (mit Ausnahme einer – kostenpflichtigen – Akteneinsicht über Anwälte), stellt sich natürlich die Frage, was sich StarCom von der Anzeige für Rückschlüsse erwartet. Sollte man nicht eher annehmen, dass die Firma ankündigt, sie werde sich den Vertreter, dem sie ja immerhin Provision gezahlt haben dürfte, mal zur Brust nehmen? Oder gar selbst Strafanzeige erstatten?

Interessant auch die versuchte Umkehr der Beweislast. Mein Mandant muss nicht beweisen, dass er das Papier nicht unterzeichnet hat. Vielmehr muss StarCom in einem möglichen Prozess belegen, dass die Unterschrift von meinem Mandanten stammt.