Kosten einer Promotion können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Doktortitel konkreten Nutzen für die Karriere hat. Mit dieser Entscheidung ändert der Bundesfinanzhof seine langjährige Rechtsprechung.
(Quelle: beck-aktuell)
Kosten einer Promotion können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Doktortitel konkreten Nutzen für die Karriere hat. Mit dieser Entscheidung ändert der Bundesfinanzhof seine langjährige Rechtsprechung.
(Quelle: beck-aktuell)