100.000 Euro Schaden – bloß beim Versuch, ein Auto auszuparken. Wenn die Geschichte in rp-online stimmt, sollte sich jemand schleunigst die Filmrechte sichern.
Archiv für den Monat: Januar 2004
GLÜCK
GLÜCK
Heute Abend habe ich mal mein neues Notebook mit nach Hause genommen. Dort nur analoges Telefon. Also widerwillig DFÜ-Verbindung eingerichtet. Dann aber gemerkt, dass ein WLAN-Netzwerk verfügbar ist. Kostenlos und frei zugänglich.
Glück muss man haben.
BONSAI-SCHUMIS TRAUM
Eine Liechtensteiner Firma will Versicherungen für Bußgelder anbieten, berichtet rp-online. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn Dritte für Verkehrssünden zahlen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht schon mal entschieden, dass sich ein Arbeitgeber nicht verpflichten kann, seinen Fahrern die Bußgelder bei Tempo- und Lenkzeitverstößen zu erstatten.
Ein derartiger Vertrag sei sittenwidrig, weil er die Autofahrer zu Ordnungswidrigkeiten verleite. Bei einer Versicherung dürfte es ähnlich sein. Mit der Folge, dass die Firma Zahlung verweigern, man aber auch ggf. seine Prämie zurückverlangen kann.
NICHT PERFEKT
Ist der „perfekte Mord“ ein Mythos, eine Erfindung von Krimi-Autoren? Nein, behauptet der Bonner Rechtsmediziners Burkhard Madea. Denn allein in Deutschland bleiben jährlich 1.200 Tötungsdelikte unentdeckt. In rp-online listet der Mediziner katastrophale Zustände auf, auf Grund derer Mörder in großer Zahl ungeschoren bleiben.
So ist es in vielen Bundesländern nicht einmal Pflicht, die Leiche zu entkleiden. Es reicht eine „sorgfältige Untersuchung“, wobei die sorgfältige Untersuchung einer angezogenen Leiche ein Widerspruch in sich sein dürfte.
Gerade die Hausärzte nähmen ihre Verantwortung für die korrekte Ausstellung des Totenscheines nicht hinreichend wahr. Verhängnisvoll, denn der Experte geht davon aus, dass die allermeisten Tötungsdelikte sich im familiären Bereich ereignen.
Ein Ärztepräsident behauptet in dem Bericht sogar, dass Staatsanwälte und Polizisten in Zweifelsfällen darauf drängen, dass der Arzt eine natürliche Todesursache bescheinigt. So kann man sich natürlich lästige Arbeit sparen. Und wenn dann angeblich auch noch die Kosten für gründliche Nachforschungen gescheut werden, könnte man fast von einem Skandal sprechen. In Form von Strafvereitelung im Amt.
KOMIKER
Neues aus Amerika:
Fernseh-Süchtig: TV-Glotzer verklagt Kabelfirma
Er will entweder Geld. Oder einen Internetanschluss. Vielleicht sollte er es mal als Komiker versuchen…
SYSTEMFEHLER
Ein Mandant von mir kriegte einen Anruf seiner Bank. Da habe ihm jemand das Konto seiner kleinen Firma gesperrt. Mit einem vorläufigen Zahlungsverbot. Über 83.620,00 Euro. Der Sachbearbeiter erzählte gleich, dass die Bank in solchen Fällen prüft, ob sie nicht alle Firmenkredite fällig stellt und die Geschäftsverbindung kündigt. Am Telefon war die Stimme des Mandanten, na ja, flatterig.
Ein Fax an den verantwortlichen Anwalt sorgte dann für hektische Betriebsamkeit. Die Antwort:
Bei dem in dem vorläufigen Zahlungsverbot angegebenen Betrag hat sich auf Grund eines Systemfehlers unserer Software zu unserem größten Bedauern das Komma verschoben. Das vorläufige Zahlungsverbot valutiert nur in Höhe von 83,62 Euro…
Abgesehen davon, dass auch diese Summe bereits durch Aufrechnung erloschen ist, sieht die Welt jetzt wieder ganz anders aus. Neuen Streit gibt es allerdings darum, ob der Gegner die Kosten unserer Tätigkeit als Schadensersatz erstatten muss. Das wären bei dem hohen Streitwert 467,00 Euro.
RISKANT
Der Autor des Schmuddelblog (absichtlich kein link) sollte aufpassen, dass er nicht früher oder später Ärger bekommt. Auch Texte, nicht nur Bilder, können „pornografische Schriften“ im Sinne von § 184 des Strafgesetzbuches sein. Darüber hilft auch die beste Schreibe nicht hinweg.
RELATIV
Aus einer dpa-Meldung von heute:
24 Jahre nach der Vergewaltigung einer deutschen Touristin in Indien sind zwei angeklagte Männer wegen Mangels an Beweisen freigesprochen worden. Das indische oberste Bundesgericht bedauerte die Verzögerung des Falles. «Es ist sehr unglücklich, dass die Polizei im Falle einer Vergewaltigung einer Ausländerin nicht schnell gehandelt hat», zitierte die Zeitung «Times of India» am
Donnerstag das Gericht. Die gravierenden Mängel in den polizeilichen Untersuchungen hätten es den Angeklagten erlaubt, nun ohne Schuldspruch freizukommen. Sie hatten allerdings 24 Jahre in Haft
gesessen und auf ihren Prozess gewartet.
Okay, hier mosert ab sofort niemand mehr über die langsame deutsche Justiz…
(danke an C., die als Journalistin offensichtlich Weblogs liest, für den Hinweis)
VOM ZUSTAND DES STAATES
Die Präsidentin des Bundesfinanzhofs, Iris Ebling, hat dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, Urteile zu Gunsten von Steuerzahlern zu ignorieren. Das Ministerium veröffentliche Entscheidungen des Gerichts verspätet oder überhaupt nicht im Bundessteuerblatt, sagte Ebling laut beck-aktuell.
Das Pikante an der Sache ist, dass die Finanzämter vor Ort höchstrichterliche Urteile nur anwenden dürfen, wenn diese im offiziellen Blättchen „freigegeben“ worden sind. Das führt dann dazu, dass Finanzbeamte stur auf Auffassungen beharren (müssen), obwohl das höchste deutsche Steuergericht schon das Gegenteil entschieden hat.
Mitunter soll es Jahre dauern, bis ein Urteil des Bundesfinanzhofes umgesetzt wird. Es sei jetzt eine „kritische Größe“ erreicht, beschwert sich die Gerichtspräsidentin.
Aber wem sagt sie das.
WIR LÖSEN DAS
WIR LÖSEN DAS
Vorladungen der Polizei. Wirken amtlich. Verpflichten zu nichts. Aber als Verteidiger bin ich immer baff erstaunt, dass selbst gestandene Persönlichkeiten innerlich stramm stehen, bloß weil ihnen ein Polizeihauptkommissar einen Brief schreibt.
Sie brauchen dort nicht hinzugehen. Ich melde mich als Ihr Anwalt und sage den Termin ab.
Geht das denn? Stehen die dann nicht plötzlich vor meiner Haustür?
Viele Beamte tun aber auch alles, um den Druck zu erhöhen. Das Schreiben ist natürlich als „Vorladung“ betitelt, obwohl es eigentlich nur eine Einladung ist – die man auch ausschlagen kann.
Weiter heißt es dann:
Im Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) bitte ich um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
Wäre es nicht fair, dem Beschuldigten zu erklären, dass er nicht „verhindert“ sein muss, um nicht zu erscheinen? Dass es ihm absolut frei steht, auch einfach im Bett zu bleiben. Entweder weil er keine Lust hat, mit der Polizei zu sprechen. Oder weil er es nicht für sinnvoll hält (also fast immer).
Doch das obrigkeitliche Gehabe geht noch weiter:
Die Vernehmung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsmomente aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Das klingt ja verdächtig nach einer Veranstaltung der Wohlfahrtspflege. Die Polizei, dein Freund und Helfer. Immer ein offenes Ohr für die Probleme Verdächtiger. Kommen Sie in unsere Sprechstunde und wir lösen das Problem schon. Ehrenwort.
Angebracht wäre dann eigentlich auch der Hinweis darauf, dass man als Beschuldigter das Recht hat, jederzeit und unter allen Umständen zu schweigen. Dass es einem freisteht, einen Anwalt zu befragen. Und zwar schon vor der Vernehmung.
Obwohl auch dieses wichtige Recht ebenso in § 136 der Strafprozessordnung steht, wird es in den allermeisten Vorladungen nicht erwähnt.
Warum ich das schreibe? Weil schon wieder ein Mandant darauf reingefallen ist. Am Vormittag hatte er sein Rendezvous mit dem Cop, am Nachmittag kam er dann zu mir. Da konnte ich ihn nur noch dazu beglückwünschen, dass er sich wahrscheinlich grundlos um Kopf und Kragen geredet hat.
SCHÖN GEREDET
SCHÖN GEREDET
Urlauber können sich grundsätzlich nur auf Versprechungen verlassen, die im Reiseprospekt stehen oder direkt vom Veranstalter stammen. Verspricht dagegen das Reisebüro zu viel, muss der Reiseveranstalter hierfür nicht einstehen, hat laut beck-aktuell das Landgericht München I entschieden.
Mit anderen Worten: Die ganze „Beratung“ hat keinerlei rechtlichen Wert, wenn man sich nicht alles vom Veranstalter bestätigen lässt.
FUNDSACHEN
Einer Ermittlungsakte entnehme ich, dass die Deutsche Post AG Fundsachen, die kurzerhand in Briefkästen eingeworfen werden, den Eigentümern wieder zustellt. In Marburg gibt es dafür sogar eine Zentralstelle.
In meinem Fall war die Brieftasche zwar noch komplett, einschließlich Kreditkarten, Führerschein etc. Allerdings fehlten über 100 Euro Bargeld. Was der Finderin jetzt eine Anklage wegen Unterschlagung eingebracht hat.
Fundbüro oder persönlich Abgeben scheinen doch der bessere Weg.
TOD EINES ANWALTS
Ausgerechnet ein profilierter Verkehrsrechtsanwalt flüchtet mit seinem Mercedes vor der Polizei – und fährt sich dabei zu Tode. Eine tragische Geschichte in der Berliner Morgenpost.
LEBENSERWARTUNG
Wo wir schon bei deprimierenden Nachrichten sind. Das jährliche Rundschreiben des Versorgungswerks der Rechtsanwälte ist auch immer dafür gut:
„In den letzten 12 Monaten sind 25 Mitglieder verstorben mit einem Durchschnittsalter von 48 Jahren.“
BLOGGER VS. BLOGGER
BLOGGER VS. BLOGGER
Im Mehrzweckbeutel bedrohen sich die Autoren öffentlich mit Klagen:
Auf der Strasse wäre das Äquivalent von Herrn Gleims Verbalinjurien gewesen, mir völlig unvermittelt eins in die Fresse zu hauen. Ich überlege allen Ernstes, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Vorwurf der P***philie ist nicht eine, sondern mindestens 5 Nummern zu stark. Unglaublich!!!!