35 PAPAGEIEN

35 PAPAGEIEN

In einem Wohnhaus einer Gemeinde im Raum Trier wurden 35 Papageien gehalten. Nur nachts waren sie im Haus, tagsüber aber in großen Volieren im Garten untergebracht. Als die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit Rücksicht auf die Nachbarn dagegen einschritt, zog der Vogelhalter vor Gericht. Seine Klage blieb aber bis in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (Pressemitteilung) erfolglos.

In Wohngebieten sei die Haltung von Haustieren zwar grundsätzlich zulässig, befanden die Richter. Das gelte aber nur im Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung. Dieser Rahmen werde bei 35 Papageien auf einem einzigen Wohngrundstück eindeutig gesprengt, so dass dem Kläger die weitere Haltung so vieler Tiere zu Recht untersagt worden sei.

Dass der Mann einen Vogel hat, schrieben die Richter allerdings nicht ins Urteil.

Vogel 2: Tana Schanzara schläft auf einem Tisch und hat 43 Hunde.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)