In einer Strafsache wollte ich gerade mit einem Amtsrichter in N. telefonieren. Mein Gespräch mit der Geschäftsstelle:
Ich würde gern mit Herrn Richter C. sprechen.
Herr C. ist einer Sitzung. Aber er telefoniert sowieso nicht mit Ihnen.
Wieso? Habe ich ihm was getan?
Nein, er spricht grundsätzlich mit niemandem am Telefon. Nicht mit Anwälten, Angeklagten.
Auch nicht mit Richtern? Oder Staatsanwälten?
Mit niemanden. Er will alles schriftlich haben. Er meint, als Richter sei er nicht verpflichtet, zu telefonieren oder Besucher zu empfangen.
Hat sich noch nie jemand darüber beschwert?
Doch, ständig. Was meinen Sie, was ich mir anhören muss.
Und er macht auch keine Ausnahme? Nicht mal für so liebe Anwälte wie mich?
Das kann ich mir kaum vorstellen.
Kurze Frage noch: Wie hält er es denn in der Hauptverhandlung? Spricht er da auch mit niemanden?
(lacht) Sie kommen doch im März sowieso vorbei, schauen Sie es sich an.
Ich freue mich schon. Bis dann, also.