MIETERFREUNDLICH

Mieter müssen bei Auszug nicht das Parkett abschleifen, selbst wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. So ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Außerdem haben die Richter entschieden, dass nicht jeder Kratzer und nicht jede Schleifspur auf Parkett eine übermäßige Abnutzung darstellt, die zur Schadensersatzpflicht führt. Einzelheiten bei n-tv.

(via advobLAWg)