Seit Anfang des Jahres müssen alle Rechnungen eine fortlaufende Nummer enthalten. Ist dies nicht der Fall, kann der Rechnungsgempfänger die Vorsteuer nicht abziehen. Wie nicht anders zu erwarten, birgt diese Regelung, die für alle Gewerbetreibenden gilt, einige bürokratische Tücken – und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt in PDF 1 und PDF 2 kryptisch genau, wie was in welchen Ordnern abzulegen ist, damit Steuerprüfer nicht stinkig werden. Da noch bis 30. Juni 2004 eine Übergangsfrist gilt, reicht es, die Anleitungen erst mal ungelesen zu speichern. Was hiermit geschehen ist :-)
(link gefunden bei Vertretbar.de)