KNAST FÜR ULLA

KNAST FÜR ULLA

Da werden viele Krankenkassenmitglier dem Staatsanwalt die Daumen drücken:

Im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform hat ein Taxifahrer Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und andere Politiker erstattet. Grund ist der Tod eines mittellosen Dialysepatienten aus Hameln, der verstarb, weil er die Zuzahlung für Taxifahrten zur Behandlung nicht aufbringen konnte.

Ob die Bundesministerin jetzt wirklich mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung rechnen muss, fragt ein „stiller Leser“ des law blog unter Hinweis auf den Bericht in rp-online.

Da gibt es Probleme auf mehreren Ebenen. Zunächst einmal ist Gesetzgebung nicht justiziabel. Richter sollen die Gesetze anwenden und sie nicht auf ihre Richtigkeit übeprüfen (Gewaltenteilung). Eine Ausnahme wird nur für den Fall anerkannt, dass Gesetze gegen allgemeine ethische Grundsätze, zum Beispiel das Recht auf Leben, verstoßen. Diese Begründung musste jedenfalls dafür herhalten, um überhaupt gegen die Verantwortlichen für die Todesstreifen an der Zonengrenze vorgehen zu können. Dass die Praxisgebühr Menschen töten soll, wird man kaum behaupten können.

Zum anderen setzt Fahrlässigkeit voraus, dass der Erfolgseintritt für den Täter vorhersehbar ist. Konnte Frau Schmidt wirklich ahnen, dass sich jemand auf so tragische Weise im Gestrüpp ihrer Gesetze verheddert? Und hätte der Betroffene nicht wenigstens noch zum Sozialamt gehen können? Und im Falle der Ablehnung zu einem Rechtsanwalt, der eine einstweilige Anordnung beantragt (und ihm die 10 Euro vorstreckt)?

Die Strafanzeige taugt für schöne PR. Frau Schmidt muss sich aber keine Sorgen machen.