FERIEN-FAKIRE

Erholsame Ferien in Dalmatien. Von wegen:

Auf den Betten unserer Mandanten befanden sich Federkernmatratzen. Diese Matratzen waren so durchgelegen, dass die Auflage nur noch fingerdick war. Ein Polsterungseffekt war mit diesen Matratzen nicht mehr zu erzielen, so dass unsere Mandanten praktisch ohne ausreichende Unterlage auf dem Bettkasten lagen. Dieser Bettkasten ist noch dazu ein durchgehendes, nicht gefedertes Brett.

Außerdem drückten die zusammengepressten Federkerne durch den Bezug, so dass unsere Mandanten eher auf einem „Nagelbett“ lagen als auf einer Matratze. Eine ruhige Schlafposition war auf der Unterlage nicht zu finden. Unsere Mandanten rügten den Mangel bei der Reiseleiterin. Hierauf wurden die Matratzen zwar ausgetauscht. Jedoch erhielten unsere Mandanten lediglich die Matratzen aus einem anderen Zimmer auf dem Flur; diese waren genauso durchgelegen.

Herr K. verzog sich beim Versuch, in dem Bett auch nur annähernd Ruhe zu finden, schmerzhaft den Rücken. Da er am Morgen des 2. Juli 2003 sich kaum noch bewegen konnte, musste er einen Arzt aufsuchen, der ihm eine mobilisierende Spritze gab. Die Behandlungsrechnung ist beigefügt. Da Abhilfe vor Ort nicht zu erhalten war, mussten unsere Mandanten ihre Luftmatratzen unterlegen, um einigermaßen Schlaf finden zu können.

Demnächst entscheidet das Amtsgericht Köln, ob und in welcher Höhe solche Zustände eine Reisepreisminderung begründen. Zugesagt war ein „gut geführtes Mittelklassehotel“.