Der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins im jumag zur Einkommenssituation der Rechtsanwälte:
In Mecklenburg-Vorpommern hat annähernd die Hälfte der Rechtsanwälte ein zu versteuerndes Monatseinkommen von bis zu 2.000 Euro und in NRW sind dies ebenfalls mehr als 1/3 aller Kolleginnen und Kollegen. Von dem zu versteuernden Einkommen geht dann selbstverständlich noch Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag ab sowie der Teil der Vorsorgeaufwendungen, der steuerlich nicht abziehbar ist.
Unter Hinweis auf diese schlechten Zahlen wendet sich Hartmut Kilger vehement dagegen, die Anwaltsgebühren komplett freizugeben.
Wenn die Gebührenordnung aber angeblich Einkommen und anwaltliche Qualität sichert – warum sind die Durchschnittseinkommen trotz seit jeher bestehender Gebührenordnungen so dramatisch gesunken?
Tatsächlich ist es gerade das festgefahrene Gebührenrecht, das es unmöglich macht, viele Mandate kostendeckend zu bearbeiten. Würde sich der Preis nach dem Markt richten und nicht nach Tabellen, dann könnte auch im unteren und mittleren Segment ein adäquates Honorar leichter durchgesetzt werden. Ich bin ziemlich sicher, dass das Durchschnittshonorar für gute Anwälte eher steigen würde.
Was Kilger weiß, aber nicht ausspricht: Viele Anwälte haben einen inneren Block, mit ihren Kunden über Geld zu sprechen. Statt einen fairen Preis auszuhandeln und dafür auch mal einen Mandatsverlust in Kauf zu nehmen, verstecken sie sich hinter der Gebührenordnung.
Die BRAGO schützt daher die leistungsschwachen, profillosen und bequemen Anwälte vor dem rauen Wind des Wettbewerbs. Wer allerdings auf die Blockierer wie Verdi und Konsorten schimpft, kann gleichzeitig nicht glaubwürdig verlangen, dass ausgerechnet der eigene Markt auch künftig unter Schatzatmosphäre verpackt bleibt.