UNWÜRDIG

UNWÜRDIG

Ein Ehemann, der seine Frau vorsätzlich getötet hat, kann diese auch dann nicht beerben, wenn er in einem gemeinschaftlichen Testament als Alleinerbe eingesetzt worden ist. Sofern die Schuld des vermeintlichen Erben nachgewiesen ist, führt die vorsätzliche Tötung des Erblassers grundsätzlich zur Erbunwürdigkeit. So entschied gestern laut beck-aktuell das OLG Koblenz.

Viel, viel schwieriger wird es in den Fällen der fahrlässigen Tötung. Zum Beispiel bei alkoholbedingen Verkehrsunfällen, wo der angetraute Beifahrer ums Leben kommt. Die Hürden für eine Erbunwürdigkeit liegen jedenfalls sehr hoch, so dass es in solchen Fällen Alternativerben sehr schwer haben, an das Vermögen zu kommen.