Das Kammergericht Berlin hat laut Anwaltsuchservice entschieden, dass bei einer Mietminderung von der Warmmiete auszugehen ist. Das heißt, die immer in Prozenten geltend gemachte Mietminderung (zum Beispiel wegen kaputter Heizung im Winter: 50 %) wird von der Gesamtmiete einschließlich der Nebenkosten abgezogen.
Mal sehen, ob sich diese Entscheidung durchsetzt. Die weitaus meisten Gerichte, mit denen ich bisher zu tun hatte, berechnen die Mietminderung von der Kaltmiete.