AUF DEM KIEKER

Hui, jetzt geht es aber zur Sache. In einer Pizzeria, deren Inhaber ich vertrete, wurden zwei Herren angetroffen. Leider haben sie keine Arbeitserlaubnis. Das ist insoweit ein Problem, weil sie in der Küche Salat geputzt haben sollen. Die Stadt nimmt das zum Anlass, meinem Mandanten massiv zu drohen: mit dem sofortigen Widerruf der Gaststättenerlaubnis.

Angeblich soll er jetzt „unzuverlässig“ sein. Und das, obwohl er schon seit über 15 Jahren das Restaurant betreibt. Und nie etwas vorgefallen ist. Wenn es denn wahr sein sollte, dürfte zumindest der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sein. Es darf halt nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.

Im Übrigen: Ich alleine kenne ein paar Gastwirte, die wegen der gleichen Sache ein Bußgeld gekriegt haben. In erträglicher Höhe. Außerdem dürfte es ja wohl bald kaum noch gastronomische Betriebe geben, wenn man bei so einer Sache gleich zum letzten Mittel greift.

Was mich zu dem Ergebnis bringt, dass der zuständige Beamte meinen Mandanten irgendwie auf dem Kieker hat. Woran das liegt, muss ich allerdings noch rausfinden.