Arbeitslosenhilfe gibt es nur noch, wenn der Kunde der Bundesagentur für Arbeit nicht von seinem Vermögen leben kann. Im Rahmen der Hartz-Reformen sind die Grenzen drastisch gesenkt worden, auf € 200,00 pro Lebensjahr.
Eine Mandantin von mir war jetzt knapp 1.500,00 Euro über dieser Summe. Deswegen wurde ihr keine Arbeitslosenhilfe bewilligt. Dafür versorgte sie der Vermittlungsagent mit dem Tipp, das Geld gegen Quittung auszugeben. Für vernünftige Dinge. Eine Waschmaschine. Oder eine Autoreparatur.
Sei das Geld weg, werde die Arbeitslosenhilfe wieder gezahlt. Ich hätte eher darauf getippt, dass die Arbeitslosenhilfe fiktiv ausgerechnet wird und das überschüssige Vermögen für diesen Zeitpunkt reichen muss.
Mal sehen, ob die Belege akzeptiert werden. Eine größere Autoreparatur war nämlich sowieso nicht zu vermeiden.