PROBENDEPP

Die Onlinewerbung klingt vielversprechend, zumindest für Hamsternaturen. Warenproben ohne Ende. Teilnahme an hunderten von Preisausschreiben. Alles erledigt die Firma automatisch. Der Jahresbeitrag von knappen 50 Euro war schon am übernächsten Tag abgebucht, aber auf den Probenregen wartete meine Mandantin vergebens. Die magere Ausbeute in vier Wochen: ein paar lumpige 5-Euro-Einkaufsgutscheine von Drogerieketten und ein Rabattcoupon für einen Onlinefotodienst.

Das Kleingedruckte der Firma liest sich weniger goldig als die vollmundigen Werbesprüche. Danach muss sich die Firma nur bemühen, die Gratisproben heranzuschaffen. Für einen Erfolg „kann keine Haftung übernommen werden“. Ob und was das Unternehmen wirklich macht, bleibt unklar. Gleiches gilt für die Frage, ob die Industrie nicht längst die organisierten Massenanfragen als Spam aussortiert. Was die Ebbe im Briefkasten meiner Mandantin erklären würde.

Wir haben mal den Rücktritt vom Vertrag und den Widerruf erklärt, auch wegen fehlender Belehrungen nach dem Fernabsatzgesetz. Der Jahresbeitrag konnte noch innerhalb der 6-Wochen-Frist rückgebucht werden. Die Firma kommt sicher schön ins Schleudern, wenn sie ihr Geld tatsächlich einklagt und hierzu ihre „Bemühungen“ vor Gericht erläutern muss.