Um den Europäischen Haftbefehl gibt es viel Verwirrung und Streit. Sicher scheint zu sein, dass die Auslieferung in andere EU-Staaten hiermit wesentlich erleichtert wird. Ein angeblich abschreckendes (leider etwas wirr dargestelltes) Beispiel schildert Telepolis
Als Bundesbürger muss man sich jedenfalls klar darüber sein, dass es mit dem Grundgesetzartikel, wonach kein Deutscher ans Ausland ausgeliefert werden darf, nicht mehr weit her ist. Ob es in allen Beitrittsländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta) wirklich ausreichende Justizstandards gibt, wird sich ja noch zeigen…