SCHÖN GEREDET

SCHÖN GEREDET

Urlauber können sich grundsätzlich nur auf Versprechungen verlassen, die im Reiseprospekt stehen oder direkt vom Veranstalter stammen. Verspricht dagegen das Reisebüro zu viel, muss der Reiseveranstalter hierfür nicht einstehen, hat laut beck-aktuell das Landgericht München I entschieden.

Mit anderen Worten: Die ganze „Beratung“ hat keinerlei rechtlichen Wert, wenn man sich nicht alles vom Veranstalter bestätigen lässt.