Das Steueramnestiegesetz liegt jetzt im Wortlaut vor (PDF 6 S.).
Man glaubt es kaum, aber es ist wirklich wahr: Wer irgendwelches Einkommen (Zinsen, Erbschaften, Schenkungen) in den letzten 10 Jahren nicht erklärt hat, zahlt 25 % (§ 1 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2) – und damit ist die Sache erledigt.
Ich schätze mal, dass ich nicht der einzige steuerehrliche Bürger bin, der sich gründlich verarscht fühlt. Wer den Spitzensteuersatz zahlt, hat auf seine Einnahmen ziemlich genau das Doppelte ans Finanzamt abgeführt. Hinzu kommt ja noch, dass bei den Steuerbetrügern auch die vollen Erträge zunächst noch weiter auf den (Auslands-)Konten lagen und weitere Zinsen abwarfen.
Ist das eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) und den Grundsätzen des Steuerrechts (Einheitlichkeit etc.) vereinbar?