Kleines Schmankerl im Wust der Gesetzesänderungen:
Städte haben seit dem 1. Januar 2004 die Möglichkeit, die erste halbe Stunde an Parkuhren und -automaten kostenfrei zu machen. Das war nach der bisherigen Regelung nicht zulässig.
Kleines Schmankerl im Wust der Gesetzesänderungen:
Städte haben seit dem 1. Januar 2004 die Möglichkeit, die erste halbe Stunde an Parkuhren und -automaten kostenfrei zu machen. Das war nach der bisherigen Regelung nicht zulässig.