KÄMPFERISCH

KÄMPFERISCH

Herr Naumann kämpft. Um sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Dazu gehört nach seiner Auffassung auch, einen Staatsanwalt mal als „durchgeknallt“ bezeichnen zu dürfen. Notfalls will der ZEIT-Herausgeber wegen seiner Verurteilung bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, berichtet Spiegel online.

Ich würde sagen, die Chancen stehen 50 : 50. Immerhin ist die Äußerung in einer Talkshow gefallen. Und die Atmosphäre in der Friedman-Affäre war zu dem Zeitpunkt ja deutlich aufgeheizt.

(danke an Patty für den link)

VOM STAND DER SITTEN

Eltern, die ihrem volljährigen Kind einen Strafverteidiger bezahlen, können das Anwaltshonorar nicht von der Steuer absetzen. Die bemerkenswerte Begründung des Bundesfinanzhofes laut beck-aktuell:

Die sittlichen Motive müssten so stark sein, dass eine andere Entscheidung kaum möglich erscheine und eine Unterlassung als moralisch anstößig bewertet würde. Die Allgemeinheit erwarte indes nicht, dass sich Eltern für ihren über einen eigenen Hausstand verfügenden volljährigen Sohn verschuldeten, um ihm neben einem Pflichtverteidiger zusätzlich einen Wahlverteidiger zu finanzieren.

Keine Ahnung, in welcher Prollgegend Bundesfinanzrichter leben. In den mir vertrauten sozialen Strukturen wäre es selbstverständlich, dass man seinem Kind im Falle einer Anklage wegen Totschlages mit allen erdenklichen Mitteln unter die Arme greift.

GOOGLE-GELD

Der Mehrzeckbeutel entwickelt sich zur Geldmaschine. Mit den Google-Ads hat das Düsseldorfer Gemeinschaftsblog 17,38 US-Dollar verdient. Google hat brav einen Scheck aus Amerika geschickt.

Kleines Problem: Bankspesen und Wechselgebühren sind höher als die Schecksumme. Möglicherweise spekuliert Google ja darauf, dass die Schecks nicht eingelöst werden.

Als Empfänger ist man nicht ganz schutzlos:

Eine Geldschuld ist in Deutschland grundsätzlich mit Geld zu erfüllen. Der Zahlende hat zwar das Recht, einen Scheck zu schicken. Der Empfänger muss ihn aber nicht akzeptieren. Er kann – ohne Begründung oder, wie hier, mit gutem Grund – auch direkte (und spesenfreie) Zahlung verlangen. Sofern deutsches Recht anwendbar ist und ein Gerichtsstand hier gegeben ist, was zu prüfen wäre, dürfte Google um eine Überweisung nicht rumkommen.

RAUE SITTEN

Gegen Urteile kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden. Häufig reicht die Zeit nicht, um sich darüber klar zu werden, ob eine Berufung lohnt. Deshalb war es bisher möglich, die Berufung „fristwahrend“ einzulegen. Den gegnerischen Anwalt bittet man darum, sich aus Kostengründen erst beim Gericht zu melden, wenn die Entscheidung für die Berufung gefallen ist. In den letzten 10 Jahren hatte ich damit keinerlei Probleme. Ich habe mich daran gehalten, alle Kollegen auch.

Jetzt passiert es mir innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal, dass Anwälte diese Bitte ignorieren und ihren Bestellungsschriftsatz ans Gericht schicken. Sie erwerben mit ein paar Zeilen Textbaustein einen Gebührenanspruch. Der auf meinen Mandanten zurückfallen wird, sofern wir uns entscheiden, die Berufung doch nicht durchzuziehen.

Bei einem Streitwert von 100.000,00 Euro reden wir da locker über bis zu 1.600,00 Euro.

Ist mir ein weiterer Verfall der Sitten entgangen?

Jedenfalls kann man das nicht mit dem Hinweis auf notorisch klamme Einzelkämpfer begründen. Eines der so agierenden Büros ist die Großkanzlei Taylor Wessing mit Sitz an der Düsseldorfer Königsallee.

35 PAPAGEIEN

35 PAPAGEIEN

In einem Wohnhaus einer Gemeinde im Raum Trier wurden 35 Papageien gehalten. Nur nachts waren sie im Haus, tagsüber aber in großen Volieren im Garten untergebracht. Als die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit Rücksicht auf die Nachbarn dagegen einschritt, zog der Vogelhalter vor Gericht. Seine Klage blieb aber bis in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (Pressemitteilung) erfolglos.

In Wohngebieten sei die Haltung von Haustieren zwar grundsätzlich zulässig, befanden die Richter. Das gelte aber nur im Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung. Dieser Rahmen werde bei 35 Papageien auf einem einzigen Wohngrundstück eindeutig gesprengt, so dass dem Kläger die weitere Haltung so vieler Tiere zu Recht untersagt worden sei.

Dass der Mann einen Vogel hat, schrieben die Richter allerdings nicht ins Urteil.

Vogel 2: Tana Schanzara schläft auf einem Tisch und hat 43 Hunde.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)

KANNIBALE

Spiegel online:

Im spektakulären Kannibalismusfall von Rotenburg ist heute das Urteil gefallen. Der geständige Armin M. muss wegen Totschlags acht Jahre und sechs Monate in Haft. Die Richter folgten damit weder dem Antrag der Staatsanwaltschaft noch dem der Verteidigung.

Wenn er schlau ist, sucht er sich einen guten Revisionsanwalt.

EL UND DAS WIRKLICHE LEBEN

EL der Millionär (habe ich was verpasst?) ist von seinem Arzt in der Praxis eingeschlossen worden. EL weigerte sich, die Praxisgebühr zu zahlen. Die gerufenen Polizeibeamten sollen ihn, so rp-online, nach wenigen Minuten wieder freigelassen haben.

Juristisch gesehen hat der Arzt die größeren Probleme. Er dürfte sich wegen Freiheitsberaubung und Nötigung strafbar gemacht haben. Die Praxisgebühr ist nämlich kein notwehrfähiges Rechtsgut, d.h. sie rechtfertigt keine eigenen Straftaten, um die Zahlung durchzusetzen.

Deshalb empfehlen alle Ärzteorganisationen (Beispiel), die Praxisgebühr vorab zu kassieren und (außer in Notfällen) die Behandlung zu verweigern. Dazu ist der Arzt berechtigt, weil er ein sogenanntes Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht hat.

DREIST HOCH DREI

Fax eines Fax-Spammers: „Möchten Sie immer noch Werbeangebote per Fax erhalten? Bitte JA oder NEIN ankreuzen. Wenn Sie daran interessiert sind, auch in Zukunft Angebote, die Ihnen Geld sparen können zu erhalten, geben Sie uns Bescheid. Wenn Sie keine weiteren Angebote erhalten möchten, werden wir Sie nach Ihrer Information von unserer Kundenliste streichen.“

Im Kleingedruckten: „Faxantworten zu diesen Nummern kosten EUR 1,86 pro Minute.“

ALAAF UND HELAU

To whom it may concern:

Nicht nur Trunkenheit am Steuer kann Autofahrern zur Karnevalszeit Probleme mit der Polizei bringen. Der ADAC in München warnt die Autofahrer davor, maskiert Auto zu fahren. Sicht und Gehör dürften nicht beeinträchtigt werden. Wer verkleidet hinter dem Lenkrad erwischt wird, müsse mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es auf Grund der Maskerade zu einem Unfall, können die Konsequenzen schwerwiegender ausfallen: Wegen grober Fahrlässigkeit droht dann der Verlust des Kaskoschutzes.

KLAGEDROHUNG

Bloghoster Dirk Olbertz wird mit Klage bedroht. Wegen diverser Einträge. Nicht in seinem, sondern in einem gehosteten Blog. Die links zum Thema gibt es im Handakte WebLAWg und bei Martin Röll.

Willkommen im Club, Dirk.

PS. asw weist zu Recht darauf hin, dass die bloße Erwähnung einer Marke noch lange keine Verwendung ist. Das wäre ja auch das Ende jeder kritischen Berichterstattung.

LASST – MICH – IN – RUHE

In einer Strafsache wollte ich gerade mit einem Amtsrichter in N. telefonieren. Mein Gespräch mit der Geschäftsstelle:

Ich würde gern mit Herrn Richter C. sprechen.

Herr C. ist einer Sitzung. Aber er telefoniert sowieso nicht mit Ihnen.

Wieso? Habe ich ihm was getan?

Nein, er spricht grundsätzlich mit niemandem am Telefon. Nicht mit Anwälten, Angeklagten.

Auch nicht mit Richtern? Oder Staatsanwälten?

Mit niemanden. Er will alles schriftlich haben. Er meint, als Richter sei er nicht verpflichtet, zu telefonieren oder Besucher zu empfangen.

Hat sich noch nie jemand darüber beschwert?

Doch, ständig. Was meinen Sie, was ich mir anhören muss.

Und er macht auch keine Ausnahme? Nicht mal für so liebe Anwälte wie mich?

Das kann ich mir kaum vorstellen.

Kurze Frage noch: Wie hält er es denn in der Hauptverhandlung? Spricht er da auch mit niemanden?

(lacht) Sie kommen doch im März sowieso vorbei, schauen Sie es sich an.

Ich freue mich schon. Bis dann, also.

HUMBUG

Ein Chorleiter und eine Stadt heißen beide Schulenberg. Die Stadt wollte vom Chorleiter die Domain „schulenberg.de“. Das Oberlandesgericht Oldenburg traf eine merkwürdige Entscheidung: Die Stadt kriegt die Domain nicht, aber Herr Schulenberg darf sie auch nicht weiter nutzen.

Wie beck-aktuell berichtet, halten Experten das Urteil für Humbug.