Blogg.de organisiert die Wahl zum „Weblog des Jahres“. Es gibt verschiedene Kategorien. Der law blog hat sich entschieden, in der Rubrik „Bestes Weblogdesign“ an den Start zu gehen :-).
Archiv für den Monat: Dezember 2003
ERFAHRUNGEN
Herr L. vom Mehrzweckbeutel macht schlechte Erfahrungen mit der Justiz:
Nach deutscher Rechtsauffassung handeln Unternehmen immer in direktem finanziellen Interesse. Wenn eines also Dienste für ein anderes leistet, ist immer davon auszugehen dass diese berechnet werden. Falls dem nicht so sein soll, muss der Leistungsempfänger das beweisen. Das heißt im Klartext: Nicht der Kläger muss seinen Anspruch belegen, sondern der Beklagte muss nachweisen dass unentgeltliche Arbeit vereinbart wurde. Kann er dies nicht, weil eben nur mündlich vereinbart wurde, verliert er den Rechtsstreit. So erklärte die Richterin heute und sprach das Urteil.
Fazit:
Allen Lesenden sei hiermit empfohlen, auch bei unentgeltlichen Arbeiten verstärkt auf die Schriftform zu setzen …
Dem schließe ich mich uneingeschränkt an.
DER ARME BRUDER
Gute Frage gestern beim VHS-Vortrag zum Thema Sozialhilferegress:
Mein Bruder ist alkoholkrank. Er bekommt Sozialhilfe. Kann das Sozialamt Geld von mir verlangen?
Unterhaltspflichten gibt es nur zwischen Ehegatten und Verwandten gerader Linie, die unmittelbar voneinander abstammen. Also zwischen Eltern und Kindern, aber ggf. auch zwischen Enkeln und Großeltern. In der Seitenlinie gibt es grundsätzlich keine Unterhaltsansprüche, auch nicht zwischen Geschwistern. Schon gar keine Unterhaltsansprüche gibt es gegenüber der Schwägerschaft.
Ich erzähle das, weil es fast die Hälfte der Kursteilnehmer es zunächst anders gesehen hat.
AUF DEN ERSTEN BLICK
Ein fremdes Landgericht. Sicherheitsschleusen. Personenkontrolle. Der Wachtmeister guckt mich an, winkt mich kommentarlos durch die Plexiglastür.
Eigentlich bedenklich, wenn man dem Klischee so gut genügt.
ICH – AG
Flüche bannen kostet 100 Euro, ein Stück Zauberwurzel dagegen nur 10 Euro. Dass die Polizei die Geschäftsmethoden einer Wahrsagerin auf dem Bonner Weihnachtsmarkt für Betrug hält und gleich die Handschellen klicken lässt, könnte sich als voreilig erweisen. Immerhin dürfte der Beweis des Gegenteils ziemlich schwierig werden. Und wer weiß, vielleicht ist das Ganze sogar eine Ich-AG. Immerhin munkelt man ja schon länger, dass das Arbeitsamt nicht nur Hundefriseure von der Leine lassen kann.
(Quelle: Express)
NOTFALLS
Falls ihr heute Abend kein Date habt, keine neue DVD, nur lausige Bücher und keine Lust auf Sportstudio o.ä., dann hätte ich noch das im Angebot.
EIN KÄMPFER
EIN KÄMPFER
Die Formulierung „durchgeknallter Staatsanwalt“ könnte Zeit-Herausgeber Michael Naumann 9000 Euro kosten – und eine Vorstrafe. Der Journalist will aber „für die Meinungsfreiheit“ kämpfen. Deswegen hat er laut Spiegel online Einspruch gegen eine Strafbefehl eingelegt. Verhandelt wird am 19. Januar 2004.
Wenn man den Kontext betrachtet, böte sich eigentlich eine Einstellung an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Naumanns Verteidiger seinem Mandanten von einer Zahlung an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation abraten würde.
Kleines Problem: Der Staatsanwalt muss zustimmen. Ob man in der Berliner Behörde zu derartigem Großmut neigt, darf allerdings bezweifelt werden.
SCHWARZE LISTE
Wer-zahlt-was-nicht.de soll die „überregionale Warndatei im Internet zur Erfassung offener Forderungen aus gewerblicher Leistung“ sein:
Ziel ist hierbei, die Teilnehmer dieses Dienstes vor Forderungsausfällen zu bewahren, indem diese vor bestimmten Vertragsabschlüssen online Bonitätsauskünfte einholen können.
Ob es besonders schlau ist, sich ausgerechnet mit dem Titel „schwarze Liste“ zu schmücken? Weniger witzig auch der Einfall, jede eingetragene Forderung mit einer Gutschrift zu honorieren. Je mehr man also anschwärzt, desto preiswerter wird die Nutzung der Datenbank.
Privatpersonen werden nach Angaben des Betreibers nicht erfasst.
VERKLAGEN
Beim Bloghoster MyBlog.de soll ein Programmfehler alle Weblogeinträge gelöscht haben.
Hier wird diskutiert, ob man in einem solchen Fall den Anbieter verklagen soll. Die meisten wollen sich aber lieber gleich erschießen.
(link gefunden bei Martin Röll)