FERNSCHACH

Die Begeisterung für Fernschach im Internet schützt einen Sozialhilfeempfänger nicht vor gemeinnütziger Arbeit – auch wenn er diese für „stumpfsinnig“ hält. Das Verwaltungsgericht Neustadt verdonnerte einen 33-jährigen deshalb dazu, als Hilfskraft bei der Stadtverwaltung zu arbeiten. beck-aktuell