Diebstahl und Unterschlagung sind stets ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 11. Dezember 2003 entschieden. Das Gericht hält die Kündigung einer Verkäuferin für wirksam, die 62 Miniflaschen Schnaps mit nach Hause nehmen wollte, die eigentlich schon abgeschrieben waren.
Ganz schön streng. In den unteren Instanzen wird das zum Glück deutlich differenzierter gesehen. Da spielen auch Beschäftigungsdauer, Wert des Gegenstandes und die Verhältnismäßigkeit eine große Rolle. Grundsätzlich wird die Rechtsprechung aber offensichtlich strenger.