ABGEHOBEN

Die gesetzlichen Fristen gelten auch dann, wenn das Gericht falsch über ihren Ablauf belehrt hat. So der Bundesgerichtshof. Ein Argument aus der Begründung: Weil Zivilgerichte nicht über Rechtsmittelfristen belehren müssen, sind sie auch nicht für falsche Belehrungen verantwortlich.

Wer es sich mal antun möchte, mit welch geschliffener Feder Richter ihre Kollegen und deren Personal von jedweder Veranwortung für eigene Handlungen reinwaschen, klicke bitte hier. Eine Kurzfassung gibt es bei beck-aktuell.