2. KLASSE
Kinder sind nicht gleich Kinder. Zumindest nicht bei sexuellem Missbrauch. So äußert sich das Oberlandesgericht München über die strafbaren Taten eines 64-jährigen wie folgt:
Vielmehr waren die Kinder aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. Dies hat der Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen körperlichen oder psychischen Druck auszuüben.
Der Satz als solcher steckt voller Ungeheuerlichkeiten. Für das Gesetz macht es zunächst einmal überhaupt keinen Unterschied, ob Kinder an sexuellen Handlungen „interessiert“ sind, sofern ein solches Interesse überhaupt auf freier Willensbildung beruhen kann – was ich bezweifle. Sexueller Missbrauch von Kindern ist strafbar, egal, ob das Kind „einwilligt“ oder sogar eine aktive Rolle spielt.
Dass Kindern aus sozialen Brennpunkten zu Menschen zweiter Klasse abgestempelt werden, scheint das Oberlandesgericht München auch nicht zu sehen. Glücklicherweise gibt es auch in der Münchner Justiz heftige Kritik an der Entscheidung.
Einzelheiten in der Süddeutschen Zeitung und bei Telepolis sowie bei Vertretbar.de.