GEKNIFFEN

Wann liegt ein schwerer Betrug vor? Bei der Frage nach dem erforderlichen Vermögensschaden geisterten immer verschiedenste Zahlen durch die Gerichtssäle der Republik. Mal waren schon 10.000 Euro ein „Vermögensverlust großen Ausmaßes“, dann wieder reichten 100.000 Euro doch noch nicht.

Die Grenze liegt bei 50.000 Euro, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Das ist wieder eines der Urteile, bei deren Lektüre sich etliche Straftäter in den Hintern beißen, weil ihre Verurteilung vor dieser Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Nachträglich ändert sich nämlich nichts.

Ich habe noch ein paar Sachen im Aktenschrank, bei denen diese Klarstellung sehr hilfreich sein wird…

(Quelle: beck-aktuell)