In Sachen Tom & Sonja begründet der Vorsitzende Richter sein Urteil laut Spiegel online wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass das, was sie in den folgenden Jahren erwartet, schlimmer sein wird als der Tod. Sie werden im Gefängnis als Kindermörder und Kinderschänder auf der untersten Stufe stehen und werden sich für lange Zeit im Gefängnis gefahrlos nicht bewegen können.
Dazu fällt mir spontan § 111 Strafgesetzbuch ein:
Wer öffentlich … zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter … bestraft. … Bleibt die Anstiftung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. …
Die Verteidiger werden es bedauert haben, dass es für einen Befangenheitsantrag eine klare zeitliche Grenze gibt. Der Antrag kann nur gestellt werden, bis der Angeklagte sein letztes Wort gesprochen hat (§ 25 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung).