ELTERNZEIT

Der Erziehungsurlaub heißt jetzt Elternzeit. Genommen werden kann die normale Elternzeit nach dem Gesetz bis zur „Vollendung des 3. Lebensjahres“ des Kindes.

Einer meiner Mandanten ist nicht nur Arbeitgeber. Sondern auch Nerd. Deshalb fragte er mich, wann die Elternzeit jetzt juristisch genau endet, wenn der Sohn seiner Mitarbeiterin F. am 3. Dezember 2000 geboren wurde.

Klar, dachte ich, die Elternzeit endet logischerweise am 3. Dezember 2003. Frau F. musste also wieder am 4. Dezember arbeiten gehen. Zum Glück habe ich vor der Antwort noch einmal ins Gesetz geguckt. Nach § 187 BGB wird der Tag der Geburt erstaunlicherweise bei der Berechnung der Frist komplett mitgerechnet. Konsequenz: Die dreijährige Elternzeit endete schon am 2. Dezember 2003, 0 Uhr.

Da es auch in den meisten Broschüren falsch steht, würde ich wetten, dass jede Menge Elternzeitler ihre Arbeit mit einem abmahnfähigen Verhalten beenden. Sie fehlen schlicht und einfach unentschuldigt, was ja bekanntermaßen ein Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung sein kann.

Meinen Mandanten habe ich allerdings überzeugt, dass er besser gar nicht groß diskutiert. Wer möchte schon als jemand dastehen, der eine Mutter nicht mit ihrem Kind den 3. Geburtstag feiern lässt? Das verstand sogar er. Vielleicht ist er doch kein Nerd.