UNFREUNDLICH

Das Finanzgericht Gotha hat das Thüringer Arbeitsamt zu bürgerfreundlicherem Verhalten ermahnt. Nachdem einer Mutter zu Unrecht Kindergeld verweigert worden war, lehnte das Amt auch den Widerspruch ab, ohne eine Begründung der Mutter abzuwarten. Die auf Klage entstandenen Anwaltskosten muss es nun tragen (Az.: III 224/03), berichtet beck-aktuell.

Nach Auffassung des Richters muss eine moderne, rechts- und sozialstaatlich orientierte Verwaltung darum bemüht sein, einem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen, und dürfe ihm durch eine vorschnelle Entscheidung nicht die Geltendmachung seiner Rechte im Verwaltungsverfahren erschweren.

Das wird das Selbstverständnis vieler Bürokraten schwer erschüttern.

(via Vertretbar.de)