Gute Frage gestern beim VHS-Vortrag zum Thema Sozialhilferegress:
Mein Bruder ist alkoholkrank. Er bekommt Sozialhilfe. Kann das Sozialamt Geld von mir verlangen?
Unterhaltspflichten gibt es nur zwischen Ehegatten und Verwandten gerader Linie, die unmittelbar voneinander abstammen. Also zwischen Eltern und Kindern, aber ggf. auch zwischen Enkeln und Großeltern. In der Seitenlinie gibt es grundsätzlich keine Unterhaltsansprüche, auch nicht zwischen Geschwistern. Schon gar keine Unterhaltsansprüche gibt es gegenüber der Schwägerschaft.
Ich erzähle das, weil es fast die Hälfte der Kursteilnehmer es zunächst anders gesehen hat.