EIN KÄMPFER
Die Formulierung „durchgeknallter Staatsanwalt“ könnte Zeit-Herausgeber Michael Naumann 9000 Euro kosten – und eine Vorstrafe. Der Journalist will aber „für die Meinungsfreiheit“ kämpfen. Deswegen hat er laut Spiegel online Einspruch gegen eine Strafbefehl eingelegt. Verhandelt wird am 19. Januar 2004.
Wenn man den Kontext betrachtet, böte sich eigentlich eine Einstellung an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Naumanns Verteidiger seinem Mandanten von einer Zahlung an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation abraten würde.
Kleines Problem: Der Staatsanwalt muss zustimmen. Ob man in der Berliner Behörde zu derartigem Großmut neigt, darf allerdings bezweifelt werden.