KEINE NEBENKLAGE

Eine ältere Dame ist von einem unachtsamen Autofahrer überfahren worden. Als Angehörige hatte sie noch Nichten und Neffen. Obwohl gegen den Fahrer jetzt ein Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung läuft, können sich diese nicht als Nebenkläger anschließen.

Nach § 395 Strafprozessordnung sind nebenklageberechtigt nämlich nur Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatte oder Lebenspartner. Ausnahmen gibt es nicht. Die Nichten und Neffen können also nur als Zuhörer an der Verhandlung teilnehmen.

Schon erstaunlich, dass sogar bei Tötungsdelikten der Kreis so eng gezogen wird.

HANDYFINDER

Wer nicht glaubt, dass jedes Mobiltelefon auf wenige Meter genau geortet werden kann, braucht nicht zu warten, bis die Polizei nach ihm sucht. Es genügt schon, Kunde bei o2 zu werden. Deren Produkt nennt sich Handyfinder, benötigt keinen Haftbefehl und kostet pro Suche nur die Gebühr für eine SMS. Eine (kritische) Beschreibung gibt es hier.

(Mathias Schindler gab den sachdienlichen Hinweis.)

FORTSCHRITT

Seitdem ich mich ordentlich anziehen muss, nerven mich Hemdenverpackungen. Kragenversteifer aus Plastik, Papprücken, fisselige Plastikfolie. Und, am allerschlimmsten: Stecknadeln. Deshalb mache ich heute mal Werbung für die Firma van Laack. Wie ich heute Morgen erfreut feststellen durfte, steckt in deren Hemdenpackungen deutlicher Fortschritt:

Nur noch 2 Nadeln!

Das führt zu deutlich reduziertem Auspackfrust. Und Zeitgewinn, den ich erfreut in einen Espresso umgesetzt habe.

ANWALT AN DIE FRONT

„… sehe ich mich gezwungen, juristische Schritte einzuleiten.“ heise online schildert einige Beispiele für den Abmahnwahn im Internet:

Schon lange sind die Rechtsabteilungen von großen Konzernen zu Profit-Centern ausgebaut worden und auch der Privatmensch hat das Geschäftsmodell „Rechtsverdreher“ in seinen Alltag aufgenommen. Da droht ein Ebay-Verkäufer mit einer Anzeige wegen Erpressung, wenn ein übervorteilter Kunde eine schlechte Wertung ankündigt, Staatsanwälte drohen Freiberuflern vorsorglich mit einem Berufsverbot und Schulleiter gehen gegen ihre Schüler vor, wenn die online von ihrer Schulzeit berichten.

Fragt sich nur, was man tut, wenn man selbst im Netz Opfer übler Nachrede wird…

(link von Mathias Schindler)

TRÄUME SIND …

TRÄUME SIND …

Besser kann ein Montagmorgen gar nicht beginnen. Tipp24.de schickt eine mail:

Sie haben im LOTTO gewonnen!

Ah, welch prickelnde Aussicht. Sandstrand statt Diktiergerät. Nach Lektüre der mail frage ich mich nur, ob eine richtige Endziffer im Spiel 77 wirklich für so hochfliegende Pläne reicht.

PS. Mittlerweile wurde mir auch die Quote mitgeteilt: € 2,50.

PPS. Der law blog bleibt geöffnet.

NOTGROSCHEN

Ein getrennt lebender Ehemann kriegt € 1.700,00 Arbeitslosengeld. Außerdem hat er noch Sparbücher mit € 15.000,00. Seinen Anwalt lässt er erklären, dass er für die Ehefrau und die beiden Kinder € 450,00 Unterhalt zu zahlen bereit ist. Insgesamt! Schönster Satz des Schreibens:

Das Guthaben auf den Sparbüchern benötigt mein Mandant als Notgroschen.

Ich kann es ja verstehen, wenn sich Ehegatten nichts gönnen. Aber dass ein Vater auf dem Geld sitzt und seine eigenen Kinder Klimmzüge am Brotkasten machen lässt, das regt mich heute ausnahmsweise mal richtig auf.

THE NAKED TRUTH

Uwe Wesel ist Juraprofessor und – manchmal – Querdenker. In einem Interview bringt er den Gemütszustand junger Juristen auf den Punkt:

Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchsetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt. … Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt. Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen zu haben. Der Wunsch, Herrschaft auszuüben, spielt nur selten eine Rolle.

Selbsttest:

Ich wollte immer nur Journalist werden. Oder Schriftsteller. Nach zwei Semestern Geschichte bin ich auf Jura umgestiegen, weil die meisten Chefredakteure Juristen sind. Anwalt bin ich geworden, weil ich im Referendariat mitgekriegt habe, dass es Anwälten, die für den Beruf geeignet sind, wirtschaftlich meistens besser geht als Medienheinis.

Zu meiner Entschuldigung fürs Weselsche Verhaltensmuster kann ich eigentlich nur vorbringen, dass sich Rechtsanwalt dann zu meiner Überraschung als saugeiler Beruf entpuppt hat.

( link via Vertretbar.de)

GEFÄHRLICH (?)

GEFÄHRLICH (?)

Bayern verbietet LAN-Parties an Schulen. Weil sie angeblich zu gefährlich sind. Mit der gleichen Begründung könnte man auch Handys komplett an Schulen verbieten – weil Kinder damit u.a. einen Dealer anrufen können.

(Weitere Anmerkungen bei Vertretbar.de)

ERLAUBT

Gratiszeitungen, die sich ausschließlich aus Anzeigen finanzieren, dürfen verteilt werden. Der Bundesgerichtshof entschied sich jetzt im „Zeitungskrieg“ für die Newcomer. Die Urteilszusammenfassung auf beck-aktuell ist lesenswert. Sie zeigt nämlich, mit welch bizarren Argumenten etablierte Marktteilnehmer gerne innovative Konkurrenten aus dem Markt drängen. Alles unter dem Deckmantel des piefigen Wettbewerbsrechts.

HO HO HO

Gerade ruft mich ein Bußgeldrichter an. Da hätte ich ja schöne Einwände vorgebracht. Radarmessung nicht in Ordnung. Anhörungsbogen nicht erhalten. Rechtswidrige Beschaffung von Vergleichsfotos auf dem Passamt. Ich denke schon, jetzt bügelt er mich rabiat ab. Nach dem Motto: Sie können ja gern zum Termin anreisen, aber am Fahrverbot führt kein Weg vorbei.

In Wirklichkeit hört sich alles viel freundlicher an:

Ihr Mandant ist ja beruflich viel unterwegs. Frau und Kinder hat er auch. Und keine Voreintragung. Was halten Sie denn davon, wenn wir das Bußgeld um 100 Euro erhöhen und aufs Fahrverbot verzichten?

Kein Zweifel, Weihnachten steht vor der Tür.

HALTEVERBOT

Eine Frau hatte ihren Wagen in einem Halteverbot abgestellt, das wegen einer Baustelle eingerichtet war. Dadurch konnte erst verspätet mit dem Einsatz eines Krans begonnen werden. Das Unternehmen verlangte deswegen 2500 Euro Schadensersatz.

Erfolglos. Der Bundesgerichtshof hat jetzt laut beck-aktuell entschieden, dass ein Haltverbot nur die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs fördern soll. Die Vermögensinteressen einer Baufirma schützt das Schild dagegen nicht.

Ich warne davor, die Entscheidung auf Feuerwehrbewegungszonen zu übertragen.