Ein Firmeninhaber, der sich wohl über meine Honorarrechnungen geärgert hat, ruft triumphierend an:
Die neue Sache, die ich gestern gefaxt habe, können Sie über meine Rechtsschutzversicherung abrechnen. Wir haben jetzt nämlich Unternehmensrechtsschutz.
Eins hat ihm der Vertreter leider nicht erklärt: Dass im sog. Firmenrechtsschutz kein Vertragsrechtsschutz enthalten ist. Für den Standardrechtsstreit – Kunde will nicht zahlen; Mandant will nicht zahlen – übernimmt die Versicherung also keinen Pfennig.
Es bleibt also bei den ungeliebten Anwaltsrechnungen. Aufgenommen wird natürlich auch der jetzt anstehende Streit mit der Versicherung, um wieder aus dem Vertrag zu kommen.