DIE MUSIK

Heute einen Honorarprozess gegen einen Kollegen gewonnen. Ist zwar nicht besonders lustig, wenn man sich duzt, aber da hat er wirklich etwas über die Stränge geschlagen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung riet er seinem Mandanten dazu, einen Vergleich über Unterhalt, Hausrat etc. zu schließen. Als der Auftraggeber die Vorschussrechnung bekam, fragte er natürlich, ob die knapp 400 Euro für den Vergleich wirklich erforderlich sind.

Schriftliche Auskunft des Kollegen: Ohne Vergleich kann die Ehe überhaupt nicht geschieden werden. Wenn der Mandant mit einem Vergleich nicht einverstanden sei, solle er sich einen anderen Anwalt suchen. Am besten den, von dem er bereits beraten werde.

Da der Mandant dann nicht zahlte, sondern weiter darauf bestand, einen nicht vom Gesetz vorgeschriebenen und damit unnötigen Vergleich nicht abzuschließen, kündigte der Anwalt den Auftrag und machte seine bis dahin angefallenen Gebühren geltend.

Am Amtsgericht bekam der Kollege sogar Recht. Doch jetzt hat das Landgericht die Sache – wie ich meine – richtig bewertet. Wer bezahlt, bestimmt auch, welche Musik gespielt wird. Und wie lange. Eigentlich solllte das für Dienstleister doch selbstverständlich sein, oder?